Der Gemeindekirchenrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 25. Juni 2024 beschlossen, dem Bau einer Kita auf der Liegenschaft der Kirche in Neuenhagen-Süd durch den Kirchenkreis nicht zuzustimmen, obwohl der Kreiskirchenrat zuvor die grundsätzlichen Voraussetzungen für den Bau einer Kita mit unserer Kirchengemeinde abgestimmt hatte. Allerdings standen diese Voraussetzungen noch unter dem Vorbehalt der Finanzierung durch die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin. Denn die Kita sollte aufgrund eines Nießbrauchvertrages zwischen dem Kirchenkreis und unserer Gemeinde auf der Liegenschaft in Neuenhagen-Süd gebaut werden. Nießbrauch war für die Kommune Neuland und bedurfte einer näheren Prüfung und eventueller Genehmigung durch den Landkreis Märkisch-Oderland.
Unter Abwägung aller Vor- und Nachteile kam die Mehrheit der Ältesten zu dem Schluss, dass letztendlich insbesondere die finanziellen und personellen Unabwägbarkeiten für unsere Kirchengemeinde überwiegen. Außerdem war auch nicht klar, ob die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin dem Nießbrauchvertrag überhaupt zugestimmt hätte.
Für die Mehrheit der Ältesten war der vorgesehene Nießbrauchvertrag eine entscheidende Hürde. Beim Nießbrauch wäre dem Kirchenkreis, die Befugnis verliehen worden, das Grundstück wie ein Eigentümer zu nutzen, ähnlich wie bei der Erbbaupacht. Allerdings wäre das Gebäude, anders als bei der Erbbaupacht, im Eigentum der Kirchengemeinde und nicht des Kirchenkreises. Dies hätte bedeutet, dass unsere Kirchengemeinde für das Gebäude eine im kirchlichen Recht festgelegte jährliche Substanzerhaltungsrücklage (SER) hätte zahlen müssen, die sich nach der Höhe der Baukosten richtet. Zwar war mit dem Kirchenkreis eine aufkommensneutrale Finanzierung dieser SER vereinbart, allerdings nur bis zu einer bestimmten Höhe der Baukosten. Unsere Gemeinde hätte keinerlei Einfluss auf die Höhe der Baukosten gehabt, da ausschließlich der Kirchenkreis Bauherr gewesen wäre. Der Gemeindekirchenrat hatte die Befürchtung, dass die Baukosten diese Höhe übersteigen könnten. In diesem Fall hätte unsere Kirchengemeinde die Mehrkosten für die SER in eigener Zuständigkeit tragen müssen.
Ein weiteres Argument war, dass durch nähere Planungen und Baugenehmigung realistischer Weise frühestens im Herbst 2025 mit dem Bau der Kita hätte begonnen werden können. Die energetische und denkmalgerechte Sanierung der Kirche und des Gemeindehauses hätten sich dadurch ebenfalls erheblich verzögert. Die Vorplanungen sind mittlerweile größtenteils abgeschlossen und wir können dann die weiteren Schritte mit dem Konsistorium vereinbaren.
Wolfgang Raack
Vorsitzender des Gemeindekirchenrates
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